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Reglement Wettbewerb Spielfilm

1. Das Neiße Filmfestival findet jeweils im Mai eines Jahres in Zittau und Großhennersdorf sowie an weiteren Veranstaltungsorten in Ostsachsen und grenzüberschreitend in Polen und Tschechien statt.

2. Das Neiße Filmfestival schreibt einen Wettbewerb aus.

2.1. Zur Teilnahme am Wettbewerb berechtigt sind Langspielfilme aus Deutschland, Polen und Tschechien bzw. Koproduktionen dieser Länder, unabhängig davon, in welcher Technik sie realisiert wurden und die bevorzugt als 35-mm-Lichttonkopie vorliegen.

2.2. Das Produktionsjahr der zum Wettbewerb eingereichten Filme ist auf das laufende und die ihm vorausgehenden zwei Kalenderjahre begrenzt. Zugelassen sind Langspielfilme, soweit es sich um des ersten, zweiten oder dritten Spielfilm eines Regisseurs oder Ko-Regisseurs handelt. In vom Neiße-Filmfestival festzustellenden Ausnahmefällen kann von Einschränkungen bei der Zulassung von Spielfilmen zum Wettbewerb abgewichen werden.

2.3. Die vorherige Teilnahme der Wettbewerbsfilme an anderen Festivals des In- und Auslandes schließt eine Teilnahme am Wettbewerb des Neisse Filmfestival nicht aus.

3. Durch das Festival wird eine Trinationale Jury von Sachverständigen bestimmt.

4. Die Jurybeschlüsse fallen mit einfacher Mehrheit.

5. Das Neiße Filmfestival vergibt einen Hauptpreis, dotiert mit 2.000,- Euro und gestiftet vom Landkreis Görlitz.

6. Der Hauptpreis wird als Talentförderung an den Regisseur des Preisträgerfilms vergeben.

Reglement Wettbewerb Kurzfilm

1. Das  Neiße Filmfestival findet im  Mai  im Kulturraum Niederschlesien-Oberlausitz / Ostsachsen statt.

2. Das  Neiße Filmfestival schreibt einen Kurzfilm-Wettbewerb aus.

a. Zur Teilnahme am Wettbewerb berechtigt sind Kurzfilme aus Deutschland, Polen und Tschechien, unabhängig davon, in welcher Technik sie realisiert wurden und die als DVD oder als 35-mm-Filmkopie mit englischen Untertiteln vorliegen. Bevorzugt eingeladen werden Filme von Filmschulen und vergleichbaren Institutionen.

b. Das Produktionsjahr der zum Wettbewerb eingereichten Filme ist auf das laufende und die ihm vorausgehenden zwei Kalenderjahre begrenzt. In Ausnahmefällen behält sich das Festival vor, auch Filme älteren Produktionsdatums zuzulassen.

c.  Bei Einreichung sind den eingereichten Filmen, soweit nicht englisch untertitelt, Dialoglisten beizufügen oder per E-Mail zu senden.

d. Die Laufzeit der eingereichten Filme sollte 20 Minuten nicht überschreiten.

e. Die Filmanmeldung muss bis zum 1. März 2012 mit einer Sichtungs-DVD im Festivalbüro vorliegen. Das Ansichtsmaterial wird nur auf ausdrücklichen Wunsch zurückgesandt.

3. Durch die Veranstalter des Festivals wird eine Fachjury bestimmt, die mit einfacher Mehrheit den Gewinner ernennt.

4. Die Veranstalter des Festivals behalten sich vor im Rahmen des Wettbewerbs sowie des Festivals die eingereichten Filme vorzuführen.

5. Der Hauptpreis des Dreiland-Kurzfilm-Wettbewerb ist mit 500,- € dotiert und geht als Talentförderung an den Regisseur.

6. Die Anwesenheit des Regisseurs oder einer an der Produktion des eingereichten Films beteiligten Person ist erwünscht, insbesondere zu Preisverleihung und Abschlussveranstaltung des  Neiße Filmfestival.

Reglement Publikumspreis

Das Neiße Filmfestival vergibt neben den beiden Wettbewerben Spielfilm und Kurzfilm unter allen aktuellen Festival(lang)filmen einen mit 500 € dotierten Publikumspreis, den die Festivalbesucher in direkter Abstimmung bestimmen.