Reglements & Einreichungen

Vorbemerkungen

Das Neiße Filmfestival findet jedes Jahr im Mai in Zittau, Görlitz und Großhennersdorf sowie an weiteren Veranstaltungsorten in Sachsen und grenzüberschreitend in Polen und Tschechien statt. Veranstalter ist der Kunstbauerkino e.V. in Großhennersdorf (Deutschland).

Die Filmanmeldung ist vom 1. September bis zum 31. Dezember als Einreichung hier auf der Homepage oder auf filmfreeway.com möglich.

Die Anwesenheit der Regisseurin / des Regisseurs oder einer an der Produktion des eingereichten Films beteiligten Person ist erwünscht, insbesondere zur Preisverleihung des Neiße Filmfestivals.

Die Einreichung des Films zum Festival bedeutet die Anerkennung der Festival-Reglements. Gerichtsstand ist Dresden.

Reglement Wettbewerb Spielfilm

1. Das Neiße Filmfestival schreibt einen Spielfilm-Wettbewerb aus. 

1.1 Zur Teilnahme am Wettbewerb berechtigt sind Spielfilme in abendfüllender Länge aus Deutschland, Polen und Tschechien. Dazu gehören auch Koproduktionen. Als deutsche, tschechische und polnische Filme sind Produktionen definiert, die durch deutsche, tschechische oder polnische Filmförderungen finanziert wurden, deren Produktionsfirma oder Universität ihren Sitz in Deutschland, Tschechien oder Polen hat. 

1.2 Das Produktionsjahr der zum Wettbewerb eingereichten Filme ist auf das betreffende Festivaljahr und das vorhergehende Kalenderjahr begrenzt. In vom Neiße Filmfestival festzustellenden Ausnahmefällen kann von den Einschränkungen bei der Zulassung von Spielfilmen zum Wettbewerb abgewichen werden. 

1.3 Die vorherige Teilnahme der Wettbewerbsfilme an anderen Festivals des In- und Auslandes schließt eine Teilnahme am Wettbewerb des Neiße Filmfestivals nicht aus. 

1.4 Filme, die zum Zeitpunkt des Neiße Filmfestivals bereits einen Kinostart in Deutschland hatten oder haben, sind vom Wettbewerb ausgeschlossen. 

1.5 Alle eingereichten Filme müssen für den Auswahlprozess als ein Sichtungslink mit aktuellem Passwort, das bis 31.5.2026 gültig ist und in Originalsprachversion mit eingebrannten englischen Unterteilen vorliegen. 

1.6 Filme können nur ein Mal eingereicht werden. Wenn sie abgelehnt werden, können dieselben Filme nicht erneut für die nächste Ausgabe eingereicht werden. 

2. Alle für den Wettbewerb ausgewählten Filme müssen als unverschlüsseltes DCP zur Verfügung gestellt werden, unabhängig davon, in welcher Technik sie realisiert wurden. 

3. Durch das Festivalteam wird eine trinationale Jury von Sachverständigen bestimmt. 

4. Die Jurybeschlüsse fallen mit einfacher Mehrheit. 

5. Der Neiße-Fisch: Bester Spielfilm ist mit 10.000 Euro dotiert und wird als Talentförderung an den Regisseur / die Regisseurin des Preisträgerfilms vergeben. 

6. Die Jury vergibt ebenfalls: 

  • Neiße Fisch: Beste darstellerische Leistung dotiert mit 1.000 Euro
  • Neiße Fisch: Bestes Szenenbild idotiert mit 3.000 Euro
  • Neiße Fisch: Bestes Drehbuch dotiert mit 1.000 Euro 

7. Der Veranstalter des Festivals behalten sich vor, die eingereichten Filme im Rahmen des Wettbewerbs, in anderen Filmreihen sowie zu weiteren – im Zusammenhang mit dem Neiße Filmfestival stehenden – Veranstaltungen zu zeigen.

Reglement Wettbewerb Dokumentarfilm

1. Das Neiße Filmfestival schreibt einen Dokumentarfilm-Wettbewerb aus. 

1.1 Zur Teilnahme am Wettbewerb berechtigt sind Dokumentarfilme in abendfüllender Länge aus Deutschland, Polen und Tschechien. Dazu gehören auch Koproduktionen. Als deutsche, tschechische und polnische Filme sind Produktionen definiert, die durch deutsche, tschechische oder polnische Filmförderungen finanziert wurden, deren Produktionsfirma oder Universität ihren Sitz in Deutschland, Tschechien oder Polen hat. 

1.2 Das Produktionsjahr der zum Wettbewerb eingereichten Filme ist auf das betreffende Festivaljahr und das vorhergehende Kalenderjahr begrenzt. In vom Neiße Filmfestival festzustellenden Ausnahmefällen kann von den Einschränkungen bei der Zulassung von Dokumentarfilmen zum Wettbewerb abgewichen werden. 

1.3 Die vorherige Teilnahme der Wettbewerbsfilme an anderen Festivals des In- und Auslandes schließt eine Teilnahme am Wettbewerb des Neiße Filmfestivals nicht aus. 

1.4 Filme, die zum Zeitpunkt des Neiße Filmfestivals bereits einen Kinostart in Deutschland hatten oder haben, sind vom Wettbewerb ausgeschlossen. 

1.5 Alle eingereichten Filme müssen für den Auswahlprozess als ein Sichtungslink mit aktuellem Passwort, das bis 31.5.2026 gültig ist und in Originalsprachversion mit eingebrannten englischen Unterteilen vorliegen. 

1.6 Filme können nur ein Mal eingereicht werden. Wenn sie abgelehnt werden, können dieselben Filme nicht erneut für die nächste Ausgabe eingereicht werden. 

2. Alle für den Wettbewerb ausgewählten Filme müssen als unverschlüsseltes DCP zur Verfügung gestellt werden, unabhängig davon, in welcher Technik sie realisiert wurden. 

3. Durch das Festivalteam wird eine trinationale Jury von Sachverständigen bestimmt. 

4. Die Jurybeschlüsse fallen mit einfacher Mehrheit. 

5. Der Neiße Fisch: Bester Dokumentarfilm ist mit 5.000 Euro dotiert und geht als Talentförderung an den Regisseur / die Regisseurin. 

6. Der Veranstalter des Festivals behalten sich vor, die eingereichten Filme im Rahmen des Wettbewerbes, in anderen Filmreihen sowie zu weiteren – im Zusammenhang mit dem Neiße Filmfestival stehenden – Veranstaltungen zu zeigen.

Reglement Wettbewerb Kurzfilm

1. Das Neiße Filmfestival schreibt einen Kurzfilm-Wettbewerb aus. 

1.1 Zur Teilnahme am Wettbewerb berechtigt sind Kurzfilme aus Deutschland, Polen und Tschechien. Dazu gehören auch Koproduktionen. Als deutsche, tschechische und polnische Filme sind Produktionen definiert, die durch deutsche, tschechische oder polnische Filmförderungen finanziert wurden, deren Produktionsfirma oder Universität ihren Sitz in Deutschland, Tschechien oder Polen hat. 

1.2 Das Produktionsjahr der zum Wettbewerb eingereichten Filme ist auf das betreffende Festivaljahr und das vorhergehende Kalenderjahr begrenzt. In vom Neiße Filmfestival festzustellenden Ausnahmefällen kann von den Einschränkungen bei der Zulassung von Kurzfilmen zum Wettbewerb abgewichen werden. 

1.3 Die vorherige Teilnahme der Wettbewerbsfilme an anderen Festivals des In- und Auslandes schließt eine Teilnahme am Wettbewerb des Neiße Filmfestivals nicht aus. 

1.4 Die zulässige Länge beträgt 20:00 Minuten einschließlich Abspann. Aufgrund von begrenzten Programmkapazitäten müssen Filme, die 20:01 Minuten oder länger dauern, leider disqualifiziert werden. 

1.5 Der Schwerpunkt des Wettbewerbs liegt auf Spiel-, Experimental-, Dokumentar- und Animationskurzfilmen. Musikvideos, TV-Formate, Tutorials, Serien oder Ähnliches sind nicht zugelassen. Der Einsatz künstlicher Intelligenz bei der Erstellung ist zulässig, sofern dies in der Einreichung angegeben wird. 

1.6 Alle eingereichten Filme müssen für den Auswahlprozess als ein Sichtungslink mit aktuellem Passwort, das bis 31.5.2026 gültig ist und in Originalsprachversion mit eingebrannten englischen Unterteilen vorliegen. 

1.7 Filme können nur ein Mal eingereicht werden. Wenn sie abgelehnt werden, können dieselben Filme nicht erneut für die nächste Ausgabe eingereicht werden. 

1.8 Es können maximal zwei Filme desselben Regisseurs / derselben Regisseurin pro Jahr eingereicht werden. 

2. Alle für den Wettbewerb ausgewählten Filme müssen als unverschlüsseltes DCP zur Verfügung gestellt werden, unabhängig davon, in welcher Technik sie realisiert wurden. 

3. Jeder Film wird im Festivalprogramm mindestens ein Mal gezeigt. Das Festival zahlt eine pauschale Vorführgebühr und erstattet eine Reisekostenpauschale für Anwesende bei einem Filmgespräch. 

4. Das Festivalteam ernennt eine trinationale Jury von Sachverständigen. 

5. Entscheidungen der Jury werden mit einfacher Mehrheit getroffen. 

6. Der Neiße Fisch: Bester Kurzfilm ist mit 1.500 Euro dotiert und geht als Talentförderung an den Regisseur / die Regisseurin. 

7. Die Veranstalter des Festivals behalten sich vor, die eingereichten Filme im Rahmen des Wettbewerbes, in anderen Filmreihen sowie zu weiteren – im Zusammenhang mit dem Neiße Filmfestival stehenden – Veranstaltungen zu zeigen.

Reglement Spezial-Preis

1. Das Neiße Filmfestival vergibt einen Spezial-Preis in Höhe von 1.000 Euro. 

2. Der Preis wird vergeben für einen Spiel-, Dokumentar- oder Kurzfilm aus dem gesamten Festivalprogramm, der sich im Besonderen dem Verständnis der kulturellen und ethnischen Unterschiede verschiedener Länder oder den vorhandenen Gemeinsamkeiten widmet. Der Preis wird an einen Film verliehen, der sich mit Respekt und Toleranz der jeweilig anderen Kultur nähert und/oder einen filmischen Blick über die Grenze zum Nachbarland wirft und damit den Weg zum Dialog bereitet. 

3. Die für diesen Wettbewerb nominierten Filme können nur Produktionen aus den teilnehmenden Ländern sein. 

4. Der Veranstalter nominiert den Reglements entsprechende Filme aus dem Festivalprogramm. 

5. Durch das Festivalteam wird eine trinationale Jury von Sachverständigen bestimmt. 

6. Die Jurybeschlüsse fallen mit einfacher Mehrheit.

Reglement Preis der Jugendjury

1. Das Neiße Filmfestival vergibt einen Preis der Jugendjury in Höhe von 1.000 Euro. 

2. Der Preis wird vergeben für einen Spiel-, Dokumentar- oder Kurzfilm aus dem gesamten Festivalprogramm, der speziell junge Menschen anspricht. 

3. Die für diesen Wettbewerb nominierten Filme können nur Produktionen aus den teilnehmenden Ländern sein. 

4. Der Veranstalter nominiert den Reglements entsprechende Filme aus dem Festivalprogramm. 

5. Durch das Festival wird eine trinationale Jury aus deutschen, polnischen und tschechischen Jugendlichen bestimmt. 

6. Die Jurybeschlüsse fallen mit einfacher Mehrheit.

Reglement Publikumspreise

1. Vergeben wird je ein Publikumspreis für einen Spiel-, einen Dokumentar- und einen Kurzfilm. 

2. Die drei Publikumslieblinge werden durch die Festivalbesucher*innen aus dem gesamten Festivalprogramm in direkter Abstimmung gewählt. Davon ausgeschlossen sind die Reihen "Fokus", "Panorama Weekend" und "Retrospektive". 

3. Die Publikumspreise sind mit jeweils 1.000 Euro dotiert und gehen als Talentförderung an den Regisseur / die Regisseurin.

Die Reglements wurden in Deutsch verfasst und ins Polnische, Tschechische und Englische übersetzt. Bei Widersprüchen zwischen deutscher, polnischer, tschechischer und englischer Version hat die deutsche Version Vorrang.